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ETHIKKODEX GIVI S.p.A.

VORWORT

GIVI S.p.A. agiert auf dem Markt mit dem Ziel, Beschäftigung zu fördern, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu unterstützen, Werte zu schaffen, Kunden zufrieden zu stellen und den Wert aller dort tätigen Menschen zu steigern.

Dieser Kodex drückt die Verpflichtungen und die ethische Verantwortung bei der Geschäftsführung und Unternehmenstätigkeiten aus, die von Führungskräften und Mitarbeitern sowie von all jenen übernommen werden, die direkt oder indirekt Beziehungen im Namen oder im Interesse der Gruppe und ihrer einzelnen Mitgliedsunternehmen herstellen.

Dieser Ethikkodex ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Berufsgrundsätze der Sorgfalt, Fairness, Loyalität und Transparenz, zu identifizieren, zu formalisieren und zu verbreiten, von denen sich die GIVI S.p.A.  (im Folgenden "GIVI", das "Unternehmen" oder die "Gesellschaft" genannt) bei Unternehmenstätigkeiten leiten lässt und an die sie sich infolgedessen bei der Unternehmensorganisation sowie bei der Verwaltung interner und externer Beziehungen hält.

Das Unternehmen ist sich der Bedeutung der Einhaltung dieser Grundsätze für die Zuverlässigkeit des Managements, den Ruf, das Image und die Verfolgung der Ziele bewusst und hat sich für Verhaltensweisen entschieden, deren Leitlinien in diesem Ethikkodex dargelegt sind, der zusammen mit den Managementsystemen nach ISO9001, ISO14001 und ISO45001 und den entsprechenden Verfahren die Verhaltensstandards des Unternehmens festlegt.

Das Unternehmen verpflichtet sich, den Ethikkodex nicht nur seinen eigenen Mitarbeitern, sondern auch den Mitarbeitern aller umliegenden Unternehmen bekannt zu machen, um deren Verantwortungsbewusstsein zu stärken, und freut sich über jeden konstruktiven Beitrag zur weiteren Verbesserung seines Inhalts.

Das Unternehmen überwacht ständig die sorgfältige Einhaltung und Umsetzung des Ethikkodex im Unternehmen und setzt angemessene Informations-, Präventions- und Kontrollinstrumente und -verfahren ein, um die Transparenz der durchgeführten Maßnahmen und Verhaltensweisen zu gewährleisten und gegebenenfalls rechtzeitig angemessene Korrekturmaßnahmen zu garantieren.

 

1 Adressaten 

Die in diesem Ethikkodex definierten Grundsätze und Werte gelten für das gesamte Unternehmen und stellen eine beispielhafte Spezifizierung der allgemeinen Verpflichtungen zu Sorgfalt, Fairness und Loyalität dar, die für die Erbringung von Arbeitsleistungen und das Verhalten im Arbeitsumfeld gelten.

Die Grundsätze und Bestimmungen des vorliegenden Ethikkodexes sind für die Geschäftsführung (die "Geschäftsführung"), für alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft stehen (die "Angestellten"), sowie für alle, die ihre Tätigkeit im Interesse der Gesellschaft ausüben (Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten, Subunternehmer, Kunden usw.), verbindlich. Die Geschäftsführung, Angestellten und Mitarbeiter sowie die Lieferanten werden im Folgenden gemeinsam als "Adressaten" bezeichnet.

 

2 Allgemeine Grundsätze

Die Einhaltung der in diesem Ethikkodex festgelegten Standards und Verhaltensregeln ist eine ständige Verpflichtung und Pflicht für alle, die mit GIVI zusammenarbeiten.

Die Geschäftsführung und die Unternehmenstätigkeiten müssen auf den verbindlichen Grundsätzen der Ehrlichkeit, Fairness, Professionalität, fairem Wettbewerb, Transparenz und Schutz von Mensch und Umwelt basieren. Die Tätigkeiten, das Verhalten und die Beziehungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens müssen sich daher an diesen Grundsätzen orientieren.

Die Einhaltung der Regeln des Ethikkodexes muss als vorrangige Verpflichtung aller seiner Adressaten angesehen werden, die verpflichtet sind, ihr Handeln und ihr Verhalten an diesem Kodex auszurichten, in dem Bewusstsein, dass seine Einhaltung einen wesentlichen Bestandteil der Qualität der Arbeit und der beruflichen Leistung darstellt.

2.1 Rechtmäßigkeit

GIVI handelt in absoluter Übereinstimmung mit dem Gesetz und dem vorliegenden Kodex. Alle Adressaten sind daher verpflichtet, alle geltenden Vorschriften einzuhalten, sich ständig über die Entwicklungen in der Gesetzgebung zu informieren und auch die vom Unternehmen angebotenen Schulungsmöglichkeiten zu nutzen.

Die GIVI betrachtet die Transparenz der Jahresabschlüsse und der Rechnungslegung als ein grundlegendes Prinzip für die Ausübung der Unternehmenstätigkeiten und den Schutz des eigenen Rufs.

2.2 Fairness, Integrität und Transparenz

GIVI setzt sich zum Ziel, den Wert des Wettbewerbs zu steigern, indem sie nach den Grundsätzen der Fairness, des fairen Wettbewerbs und der Transparenz gegenüber allen Marktteilnehmern arbeitet.

Die Personen, die zur Einhaltung des Ethikkodexes verpflichtet sind, handeln bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unparteiisch und neutral in allen Unternehmensabläufen und treffen Entscheidungen mit Strenge und Transparenz unter Einhaltung der Gesetze und internen Protokolle.

Fairness und moralische Integrität sind eine Pflicht für alle Adressaten, sie sind verpflichtet, keine privilegierten Beziehungen zu Dritten aufzubauen, die das Ergebnis interner oder externer Abwerbungen sind, die darauf abzielen, unrechtmäßige Vorteile zu erlangen.

Das Unternehmen verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die an den Unternehmenstätigkeiten beteiligten Personen in einen Interessenkonflikt geraten oder auch nur den Anschein eines solchen erwecken.

Ein Interessenkonflikt liegt sowohl dann vor, wenn ein Angestellter/Mitarbeiter (oder eine Person, die in irgendeiner Weise mit ihm/ihr verbunden ist) durch sein/ihr Verhalten andere Interessen als den Unternehmensauftrag verfolgt oder persönlich Geschäftsmöglichkeiten des Unternehmens ausnutzt, als auch dann, wenn Vertreter von Interessengruppen (in Gruppen, Verbänden, öffentlichen oder privaten Einrichtungen) gegen die mit ihrer Position verbundenen treuhänderischen Pflichten handeln.

Die Adressaten müssen sich jeder Tätigkeit enthalten, die zu einem Interessenkonflikt führen oder den Anschein eines Interessenkonflikts erwecken könnte, und sich dabei an die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Loyalität, Fairness und Transparenz halten.

Insbesondere besteht die Pflicht, keine externen beruflichen Beziehungen zu Personen einzugehen, die in direktem oder indirektem Wettbewerb mit dem Unternehmen stehen oder gegenüber denen in jedem Fall eine Verpflichtung zur Neutralität und Unparteilichkeit besteht: In solchen Fällen ist der direkte Vorgesetzte unverzüglich zu informieren und bei fehlenden Anhaltspunkten von Handlungen oder Entscheidungen abzusehen, die in einem Interessenkonflikt stehen.

Die Adressaten verpflichten sich, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Spenden, Zuwendungen oder Vorteile jeglicher Art und ganz allgemein keine Gegenleistungen anzunehmen, um Dritten in unzulässiger Weise Vorteile zu gewähren. Umgekehrt dürfen die Adressaten im Zusammenhang mit der Tätigkeit, die sie zugunsten des Unternehmens ausüben, weder Geld- oder Sachspenden an Dritte leisten noch anderweitig unrechtmäßige Vergünstigungen irgendwelcher Art anbieten. Die innere Überzeugung, im Interesse des Unternehmens zu handeln, entbindet die Adressaten nicht von der Verpflichtung, die Regeln und Grundsätze dieses Kodex pünktlich einzuhalten.

2.3 Nichtdiskriminierung

In ihren Beziehungen zu den Interessenvertretern, insbesondere bei der Auswahl und Verwaltung des Personals, bei der Arbeitsorganisation, bei der Auswahl und Verwaltung von Lieferanten sowie in ihren Beziehungen zu Einrichtungen und Institutionen vermeidet und lehnt die GIVI jegliche Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung, des Gesundheitszustands, der politischen und gewerkschaftlichen Überzeugungen, der Religion, der Kultur und der Nationalität ihrer Gesprächspartner ab; gleichzeitig fördert sie die Integration, den interkulturellen Dialog und den Schutz der Rechte von Minderheiten und schwachen Personen.

2.4 Loyalität und Vertraulichkeit

Die Bedeutung der Humanressourcen ist fundamental für das Unternehmen, und der professionelle Beitrag der Mitarbeiter wird als wesentlicher Faktor für Erfolg und Entwicklung angesehen. Die Verwaltung der Humanressourcen ist geprägt von der Achtung der Persönlichkeit und der Professionalität jedes Einzelnen in einem Rahmen der Loyalität, des Vertrauens und der Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung und Ausbeutung.

GIVI verpflichtet sich, den Schutz und die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten von Adressaten und externen Interessengruppen in Übereinstimmung mit allen geltenden Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Die Adressaten dieses Ethikkodexes verpflichten sich, vertrauliche Informationen, von denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben, nicht für Zwecke zu verwenden, die nicht mit der Ausübung dieser Tätigkeit zusammenhängen, und in jedem Fall stets unter Einhaltung der von GIVI übernommenen Geheimhaltungspflichten zu handeln. Insbesondere sind die Adressaten zur strengsten Vertraulichkeit von Dokumenten verpflichtet, die Know-how, Transportinformationen, Geschäftsinformationen und Unternehmensabläufe offenlegen.

 

3 Beziehungen zu Personen, Angestellten und Mitarbeitern

3.1 Respekt gegenüber Personen

Die Verwaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen zielt darauf ab, die psychophysische und moralische Integrität der Angestellten und Mitarbeiter zu schützen und das Recht auf Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die die Würde und die Freiheit jedes Einzelnen respektieren, sowie auf die in den geltenden Vorschriften und Arbeitsverträgen vorgesehene soziale Absicherung, Sozialversicherung und Versicherungsleistungen und auf ein Arbeitsumfeld, das die Vielfalt unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung schätzt.

Die GIVI fördert die Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmensleben, indem sie partizipative Instrumente bereitstellt, mit denen die Meinungen und Vorschläge der Arbeitnehmer eingeholt werden können, um eine möglichst umfassende Beteiligung zu gewährleisten. Kein Arbeitnehmer darf gezwungen werden, Aufgaben, Dienstleistungen oder Gefälligkeiten zu erbringen, die nicht seinem Arbeitsvertrag und seiner Rolle im Unternehmen entsprechen, selbst wenn er dem Unternehmen voll zur Verfügung steht.

Das Unternehmen verpflichtet sich, Mobbing, Stalking, psychische Gewalt und jegliches diskriminierende oder die Würde des Einzelnen verletzende Verhalten innerhalb und außerhalb des Unternehmensgeländes zu bekämpfen. Die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern müssen von Loyalität, Fairness und gegenseitigem Respekt geprägt sein, unter Beachtung der Werte des zivilen Zusammenlebens und der Freiheit der Personen.

3.2 Personalauswahl

Die Personalbeurteilung und -auswahl erfolgt nach den Grundsätzen der Fairness und Transparenz unter Wahrung der Chancengleichheit, um die Bedürfnisse des Unternehmens mit den Berufsprofilen, Ambitionen und Erwartungen der Bewerber in Einklang zu bringen.

Das Unternehmen verpflichtet sich, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jede Form der Bevorzugung bei der Personalauswahl zu vermeiden, indem es objektive und leistungsorientierte Kriterien anwendet, die Würde der Bewerber respektiert und im Interesse der guten Leistungen des Unternehmens handelt.

Das eingestellte Personal erhält, auch durch die Umsetzung dieses Kodex, klare und korrekte Informationen über seine Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten.

 

4 Sicherheit, Gesundheit und Arbeitsumfeld

4.1 Schutz der Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird sowohl durch die strikte Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften als auch durch die aktive Förderung einer Sicherheitskultur durch spezielle Schulungsprogramme gewährleistet. Die Ausbildung des Personals ist ein zentrales Element des angewandten Managementsystems. GIVI schützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und garantiert die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsschutzvorschriften.

In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet sich das Unternehmen täglich: 

  • Zur Gewährleistung einer angemessenen Arbeitsumgebung unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer;

  • Zum Schutz der Umwelt, zur Vermeidung aller Formen von Umweltbelastungen unter Berücksichtigung der geltenden nationalen und lokalen Gesetze.

Die Aktivitäten des Unternehmens müssen im Einklang mit internationalen Vereinbarungen und Normen, Gesetzen, Vorschriften, Verwaltungspraktiken und nationalen Politiken zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit erfolgen.

Der Arbeitgeber bewertet die Gefahren und stellt angemessene Mittel für die Risikoprävention und den Schutz sowie für die ständige Aktualisierung und Schulung auf den verschiedenen Verantwortungsebenen bereit.

Die Adressaten beteiligen sich im Rahmen ihrer Aufgaben aktiv am Prozess der Risikoprävention, des Schutzes der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie des Schutzes von Gesundheit und Sicherheit für sich selbst, ihre Kollegen und Dritte, wobei jeder seinen Teil zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt und sich bemüht, die direkten und indirekten Umweltauswirkungen seiner Tätigkeit zu minimieren.

Die Adressaten müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die im Rahmen des integrierten Umwelt- und Sicherheitsmanagementsystems gemäß ISO 14001 und ISO 45001 ausgearbeiteten Verfahren anwenden.

4.2 Infrastruktur

Jeder Adressat ist für den Schutz und die Erhaltung der ihm anvertrauten materiellen und immateriellen Güter und Ressourcen verantwortlich. Jede Verwendung dieser Mittel und Ressourcen, die den Interessen des Unternehmens zuwiderläuft, ist verboten.

Kein Angestellter oder Mitarbeiter darf das ihm zugewiesene Eigentum, die ihm zugewiesenen Maschinen und/oder die Ressourcen des Unternehmens missbräuchlich nutzen oder dies anderen gestatten.

Alle Ausrüstungen sowie alle anderen Hilfsmittel, einschließlich Computerhilfsmittel, die das Unternehmen für die Ausführung der übertragenen Aufgaben zur Verfügung stellt, sind als Arbeitsmittel zu betrachten:

  • Sie müssen ordnungsgemäß gelagert werden;

  • Sie dürfen nur zu beruflichen Zwecken im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben und in jedem Fall so verwendet werden, dass sie keinerlei Schaden anrichten, und auch nicht zu ungesetzlichen Zwecken oder in einem Fall, der nichts mit den Geschäften des Unternehmens zu tun hat;

die Speicherung von Dateien oder Dokumenten, die dem Unternehmen gehören oder illegalen, beleidigenden oder diskriminierenden Inhalt oder Charakter haben oder gegen das Urheberrecht verstoßen, ist nicht gestattet.

 

5 Informationsmanagement und Schutz der Privatsphäre

5.1 Schutz von Informationen

GIVI weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Angestellten und Mitarbeiter zur strikten Einhaltung der Treuepflicht gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Artikel 2105 des italienischen bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet sind, der es unter anderem jedem Arbeitnehmer ausdrücklich untersagt, "Informationen über die Organisation" und "die Produktionsmethoden des Unternehmens" weiterzugeben oder sie in einer Weise zu nutzen, die "dem Unternehmen schadet".

Jeder Angestellte und Mitarbeiter muss daher nicht nur die in Art. 2105 des bürgerlichen Gesetzbuches untersagten Verhaltensweisen meiden, sondern auch von allen Verhaltensweisen, die aufgrund ihrer Art und ihrer Folgen Konfliktsituationen oder Nachteile für die Zwecke und Interessen des Unternehmens selbst schaffen können oder die in jedem Fall geeignet sind, die treuhänderische Grundlage des Arbeitsverhältnisses zu untergraben. Es ist jedem Mitarbeiter ausdrücklich untersagt, Unternehmensdokumente zu entwenden oder ihren Inhalt zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu nutzen, um vertrauliche Daten und Informationen des Unternehmens, nicht nur technischer Art, die im Laufe des Arbeitsverhältnisses erworben wurden, weiterzugeben, da ein solches Verhalten auch eine strafrechtliche Haftung nach sich ziehen kann, da es sich um Straftaten handelt, die durch Art. 624 des Strafgesetzbuchs zum Thema "Diebstahl" und Artikel 623 des Strafgesetzbuchs zum Thema "Offenbarung wissenschaftlicher oder industrieller Geheimnisse“ geahndet werden.

Es sei daran erinnert, dass jeder, der von zweifelhaftem und/oder für das Unternehmen potenziell schädlichem Verhalten von Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern, Lieferanten, Konkurrenten oder Dritten im Allgemeinen Kenntnis hat oder erlangt (z. B. Anfragen nach Spezifikationen oder technischen Zeichnungen, Namen von Kunden oder Lieferanten usw.), verpflichtet ist, die Personalabteilung unverzüglich zu informieren, um sowohl Schaden vom Unternehmen abzuwenden als auch zu vermeiden, dass er leichtfertig in Handlungen verwickelt wird, die darauf abzielen, GIVI unter Verletzung der Rechte der Unternehmen selbst zu schädigen.

GIVI behält sich ausdrücklich das Recht vor, alle Initiativen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte und Positionen zu ergreifen, falls ein Verhalten ihrer Angestellten und Mitarbeiter gegen die oben genannten Verpflichtungen zur Treue, Loyalität, Fairness und Vertraulichkeit verstößt, da ein solches Verhalten unter anderem einen berechtigten Grund für die Entlassung der verantwortlichen Mitarbeiter darstellen und in jedem Fall die Verhängung von Disziplinarstrafen rechtfertigen kann.

5.2 Einhaltung der Datenschutzbestimmungen 

Es ist zwingend erforderlich, die Bestimmungen zum Datenschutz und die Mindestsicherheitsmaßnahmen einzuhalten, die in dem Schreiben zur Ernennung des Datenverarbeiters aufgeführt sind.

Die im vorliegenden Reglement betrachteten technischen Hilfsmittel stellen alle Instrumente dar, die vom Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Arbeit verwendet werden, auch im Sinne von Artikel 4, Absatz 2 des Gesetzes Nr. 300/1970; folglich können die Informationen, die auf der Grundlage der Angaben in der Verordnung gesammelt werden, auch in Übereinstimmung mit Kapitel 2 oben, für alle Zwecke im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis verwendet werden, wobei die Arbeitnehmer über die Methoden der Verwendung der Werkzeuge selbst, über die Eingriffe, die in das Computersystem des Unternehmens oder in das einzelne Werkzeug gemacht werden können, und über die daraus resultierenden Kontrollsysteme, die durchgeführt werden können (in Übereinstimmung mit Punkt 18 oben), unbeschadet der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (GDPR 679/2016), informiert wurden.

Schließlich wird präzisiert, dass auf den von den Nutzern verwendeten Computersystemen keine Hardware-Geräte oder Software-Tools installiert oder konfiguriert werden, um sie als Instrumente zur Fernsteuerung der Tätigkeiten der Arbeitnehmer zu verwenden; wenn jedoch die Verwendung solcher Geräte aus anderen Gründen notwendig ist, z.B. aus organisatorischen und produktionstechnischen Erfordernissen, aus Gründen der Arbeitssicherheit und/oder des Schutzes der Vermögenswerte des Unternehmens, ergreift GIVI S.P.A. Maßnahmen gemäß den Bestimmungen von Art. 4, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 300/1970 und informiert die Nutzer entsprechend.

 

6 Verhalten und Beziehung zu internen und externen Interessengruppen

6.1 Beziehung zu Arbeitnehmern und Berufsverbänden

Die Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, den Ethikkodex und die darin enthaltenen Grundsätze in vollem Umfang zu kennen und sich über alle späteren Änderungen auf dem Laufenden zu halten.

Jede Form von Diskriminierung oder Bevorzugung aufgrund der Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Verbänden und politischen Parteien sowie aufgrund politischer, parteipolitischer oder religiöser Überzeugungen ist untersagt.

Das Personal muss bei der Ausübung seiner Tätigkeit die geltenden Rechtsvorschriften, den geltenden nationalen Tarifvertrag und die in diesem Ethikkodex genannten Grundsätze einhalten. Die Mitarbeiter müssen auch alle Verstöße melden, von denen sie im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis erhalten. Die Mitarbeiter haben das Recht und die Pflicht, ihre Vorgesetzten zu konsultieren, wenn sie Fragen zur Auslegung und korrekten Anwendung der in diesem Ethikkodex enthaltenen Regeln und Grundsätze haben.

Jede Person hat das Recht, die Gewerkschaftsorganisation, den Verband oder die politische Partei zu wählen, der bzw. dem sie angehören möchte, und zwar auf der Grundlage ihrer eigenen Bedürfnisse, Überzeugungen und Ideologien und unter Einhaltung der geltenden Gesetze und betrieblichen Verfahren.

6.2 Beziehung zu externen Interessengruppen

Mitarbeiter, die geschäftliche Beziehungen zu Dritten unterhalten, müssen diese auf faire und angemessene Weise gestalten. Diese Grundsätze gelten für Kunden, Lieferanten, Berater und Personen, die direkt oder im Namen des Unternehmens tätig sind.

6.3 Beziehung zu Kunden

Die Kunden sind ein wesentliches Gut für GIVI, die ihren Auftrag durch das Angebot qualitativ hochwertiger Produkte und Dienstleistungen verfolgt. Das Verhalten gegenüber den Kunden ist geprägt von Integrität, Objektivität, Kompetenz und Respekt, mit dem Ziel einer hochprofessionellen Beziehung.

In den Beziehungen zu den Kunden darf kein irreführendes Verhalten an den Tag gelegt werden, das den Kunden hinsichtlich der technisch-wirtschaftlichen Bewertung der verkauften Produkte und der angebotenen/gelieferten Dienstleistungen in die Irre führen könnte.

6.4 Beziehung zu den Lieferanten

Bei der Auswahl der Lieferanten wird davon ausgegangen, dass sie die in diesem Ethikkodex enthaltenen Grundsätze und Werte teilen, zu deren Einhaltung sich die Lieferanten verpflichten, soweit diese auf sie zutreffen.

Vorrangiges Ziel ist es, den Aufbau dauerhafter Beziehungen zur schrittweisen Verbesserung der Leistungen beim Schutz und bei der Umsetzung dieser Grundsätze und Werte zu fördern sowie allen Beteiligten die gleichen Chancen einzuräumen und die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Fairness zu gewährleisten, um ein Höchstmaß an Beteiligung und Wettbewerb zwischen den Beteiligten zu ermöglichen.

Für den Fall, dass der Lieferant bei der Ausübung seiner Tätigkeit ein Verhalten an den Tag legt, das nicht mit den allgemeinen Grundsätzen dieses Kodex übereinstimmt, ist das Unternehmen berechtigt, geeignete Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zu ergreifen. Bei der Auswahl der Lieferanten darf kein Druck ausgeübt werden, der einen Lieferanten gegenüber einem anderen bevorzugt. Es ist nicht gestattet, in irgendeiner Form, direkt oder indirekt, Geldangebote oder Geschenke zu machen oder anzunehmen, um sich persönliche Vorteile jeglicher Art zu verschaffen.

6.5 Beziehung zur öffentlichen Verwaltung

Die Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung werden mit einem Höchstmaß an Fairness, Transparenz und Strenge geführt. Verhaltensweisen, die zu falschen oder zweideutigen Interpretationen führen, werden nicht toleriert.

Alle laufenden Aktivitäten mit der öffentlichen Verwaltung und den öffentlichen Einrichtungen müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein, um die Durchführung der Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten zu erleichtern, die den einzelnen Aufsichtsräten und dem Rechnungsprüfungsausschuss (sofern bestellt) übertragen wurden.

Bei der Teilnahme an Ausschreibungen der öff. Verw. haben die im Namen und Auftrag der Gesellschaft handelnden Personen jegliches Verhalten zu unterlassen, das darauf abzielt, die öffentliche Stelle zu beeinflussen und deren Entscheidungen zugunsten der Gesellschaft zu beeinflussen.

Verboten sind insbesondere unerlaubte Zahlungen und korrupte Praktiken, Günstlingswirtschaft, geheime Absprachen, direkte und/oder indirekte Abwerbungen, auch durch Versprechen persönlicher Vorteile, gegenüber Personen, die der öffentlichen Verwaltung angehören oder öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Die Übernahme von Verpflichtungen durch die Gesellschaft gegenüber der öffentlichen Verwaltung und den öffentlichen Institutionen, einschließlich der Aufsichtsbehörden, ist ausschließlich den ausdrücklich dazu ernannten und befugten Unternehmensfunktionen vorbehalten, die sich in keinem Fall in einem Interessenkonflikt befinden.

 

7 Umsetzung des Ethikkodexes und des Sanktionssystems

Bei nachweislichen Verstößen gegen die Bestimmungen des Ethikkodex werden angemessene Sanktionen im Einklang mit den Bestimmungen der nationalen Tarifverträge verhängt. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, seinem unmittelbaren Vorgesetzten jede Kenntnis von Verstößen gegen den Kodex zu melden.

Jeder, der glaubt, aus irgendeinem Grund (Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Gesundheit, Nationalität, sexuelle Orientierung, wirtschaftliche Verhältnisse, politische Meinungen und religiöse Überzeugungen) belästigt oder diskriminiert worden zu sein, kann den Vorfall melden, indem er das entsprechende Formular ausfüllt und direkt bei der Verwaltung abgibt; die Vertraulichkeit der Beteiligten und die Anonymität der meldenden Person sind stets gewährleistet.

Sollte es aus berechtigten Gründen oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit nicht ratsam sein, sich direkt an den Vorgesetzten zu wenden, so obliegt es dem Arbeitnehmer, sich direkt an den Geschäftsführer und/oder den Verwaltungsrat zu wenden. Alle Ersuchen werden unverzüglich beantwortet, ohne dass der Mitarbeiter Gefahr läuft, in irgendeiner Form, auch indirekt, Vergeltungsmaßnahmen zu erleiden.

Das Unternehmen verpflichtet sich, ein angemessenes internes Kontrollsystem zu fördern und aufrechtzuerhalten, um die Einhaltung des Ethikkodexes zu gewährleisten und sich vor Ereignissen oder Umständen zu schützen, die zu Verstößen gegen diesen führen könnten. Jeder, der mutmaßliche Verstöße gegen den Ethikkodex nicht in gutem Glauben meldet, wird gemäß dem Ethikkodex sanktioniert.

Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung der wirksamen Umsetzung eines internen Kontrollsystems liegt auf allen Ebenen der Organisationsstruktur, und folglich sind alle Adressaten im Rahmen ihrer Funktionen und Zuständigkeiten verpflichtet, das interne Kontrollsystem festzulegen und aktiv an dessen ordnungsgemäßem Funktionieren mitzuwirken.

 

8 Whistleblowing

GIVI hat sich schon immer für die Förderung einer Unternehmenskultur eingesetzt, die von Ethik und Rechtmäßigkeit geprägt ist. Meldungen über Rechtsverstöße, insbesondere die im Gesetzesdekret vom 10. März 2023 Nr. 24 genannten Meldungen, können dazu beitragen, Probleme und Risiken, denen sich alle Organisationen, einschließlich der GIVI, gegenübersehen, rechtzeitig zu erkennen und durch geeignete Gegen- und Vorbeugungsmaßnahmen anzugehen.

Durch die Einrichtung, Aufforderung und bewusste Nutzung ihrer internen Meldewege will die GIVI rechtswidriges Verhalten, das den in ihren Organisationsmodellen, diesem Ethikkodex und den Unternehmensrichtlinien festgelegten Grundsätzen und Regeln zuwiderläuft, verhindern und bekämpfen, wobei die Vertraulichkeit der Meldenden und anderer geschützter Personen gewahrt bleibt und sie vor den Risiken jeglicher Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden, und zwar in voller Übereinstimmung mit allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Der GIVI hat eine Webplattform eingeführt, die von einem externen Unternehmen verwaltet wird, das auf interne Berichtssysteme für Unternehmen spezialisiert ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Berichte nicht zurückverfolgt werden können, die Daten stets geschützt sind und nur Autorisierte Zugang zu ihnen haben.

Das Tool kann über den entsprechenden Link aufgerufen werden: https://whistleblowersoftware.com/secure/GIVI-SPA

 

9 Inkrafttreten

Dieser Ethikkodex tritt nach seiner Genehmigung durch den Verwaltungsrat in Kraft. Spätere Änderungen oder Ergänzungen müssen vom Verwaltungsrat genehmigt werden.

FLERO (Brescia), April 2023

GIVI S.p.A.

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